Foto: hochburg.design

Allgemeine Hinweise

baustellenführung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm

Vielen Dank für das Interesse oder die Teilnahme an einer unserer Baustellenführungen.

 

ABLAUF

  • Anreise in Eigenleistung bis zum verabredeten Treffpunkt oder zum InfoTurmStuttgart (ITS) an Gleis 16 im Hauptbahnhof Stuttgart.
  • Einführung in das Gesamtprojekt Bahnprojekt Stuttgart–Ulm per Präsentation oder in der Ausstellung im InfoTurmStuttgart.
  • Vergabe von Persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Stiefel, Weste).
  • Begehung / Befahrung des gebuchten Baustellenbereichs.
  • Ende der Baustellenführung am verabredeten Treffpunkt oder im InfoTurmStuttgart.

 

VOR ORT

  • Für den Besuch sind 3 Stunden einzuplanen.
  • Bitte seien Sie 15 Minuten vor Führungsbeginn am verabredeten Treffpunkt oder am ITS.
  • Das Mindestalter für die Teilnahme liegt bei 14 Jahren.
  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme von Gepäck (Rücksäcke/ Taschen) größer als A4 (29,7cm x 21cm) ist nicht gestattet.
  • Gepäck kann während der Führung nicht im ITS gelagert werden. Bitte benutzen Sie die Schließfächer im Bahnhof.
  • Das Tragen von Sicherheitshelm, Sicherheitsstiefeln, Warnweste (wird vor Ort ausgegeben) und die Unterzeichnung der Haftungsvereinbarung und Sicherheitshinweise sind Voraussetzungen für die Teilnahme an der Baustellenbegehung.
  • Das Tragen von langer Beinkleidung ist Pflicht.
  • Sollten Sie am Tag der Führung offene Schuhe tragen, sind Socken ebenfalls Pflicht.
  • Bitte achten Sie auf wettergerechte Kleidung. Gerade die Sicherheitsstiefel werden in den Wintermonaten sehr kalt. Bringen Sie daher ggf. Extra-Socken und Stirnband oder Ähnliches mit.
  • Die Teilnahme am Baustellenbesuch setzt ein Mindestmaß an körperlicher Eignung voraus. Personen, die z.B. auf Gehhilfen (auch Nordic-Walking-Stöcke) angewiesen sind, ist die Begehung der Baustelle untersagt.
  • Im Interesse der Sicherheit unserer Besuchenden behalten wir uns vor, angemeldete Personen, deren körperliche Eignung nicht den Anforderungen entspricht, von Teilen der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der erhobenen Führungskosten ist dabei ausgeschlossen.

 

FOTOGRAFIEREN UND FILMEN

  • Fotografieren und Filmen ist nur für private Zwecke erlaubt. Eine Veröffentlichung von Bildern auf sozialen Netzwerken zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des Besucherdienstes nicht gestattet. Die Guides führen Sie an geeignete Stellen, an denen Aufnahmen gemacht werden können. Dauerfilmaufnahmen von Führungen sind untersagt. Das Fotografieren und Filmen von Typenschildern und ähnlichen technischen Details ist untersagt.

TREFFPUNKTE

sicherheitshinweise

zum betreten der baustelle